TY - BOOK AU - Thomas, Alexander PY - 2011 DA - 2011// TI - Konfliktpotential bei der Anwendung des § 30 FlurbG und Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten am Beispiel Bodenordnungsverfahren Blankensee AB - Für die Größe eines Grundstückes, ist laut § 30 FlurbG die Angabe aus dem Liegenschaftskataster (LiKa) maßgebend. Der Konflikt der sich aus dem nicht vorhandenen öffentlichen Glauben der Flächenangabe aus dem LiKa und der Verwendung des § 30 FlurbG ergibt, ist, dass für ein Bodenordnungsverfahren (BOV) bzw. Flurbereinigungsverfahren diese Angaben maßgebend aber nicht richtig sein müssen, da in den meisten Fällen diese Angaben von denen in der Natur ermittelten abweichen. Am Anfang dieser Arbeit, wird auf die Entstehung, den Inhalt und die Anwendungsgebiete des Paragraphen eingegangen. Desweiteren wird erklärt wie es zu den Differenzen, zwischen den Flächen aus dem LiKa und der Natur kommt. Gerade dieser Unterschied führt bei vielen BOV zur Häufung von Widersprüchen, die sich gegen die neue Zuteilung des Grundbesitzes richten. Die damaligen Messverfahren bzw. die vermessungstechnische Verfahrensweise zur Zeit der Bodenreform haben gerade im Bereich um Blankensee dafür gesorgt, dass viele der Vermessungsunterlagen abhanden gekommen sind. Weiterhin entstehen die Flächendifferenzen aufgrund von Grenzveränderungen an Gewässern bzw. bleiben unentdeckt bei der Anwendung der Methode ?Rest durch Abzug?. Alle diese Möglichkeiten, werden anhand von Beispielen aus dem BOV Blankensee erläutert. Zum Schluss werden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, die einerseits die Fehler in den Flächenangaben des LiKa beseitigen sollen und andererseits aufzeigen, wie innerhalb eines Bodenordnungsverfahrens mit dem eigentlichen Konflikt umgegangen wird. LA - German N1 - Alexander Thomas ID - 679723153 ER -