TY - BOOK PY - 1798 DA - 1798// TI - E. E. Rath findet es diensam, nachstehende hiebevorige Verordnung zur Erinnerung zu bringen: 1) Die außer den Thören wohnenden ... sollen fremde und unbekannte Personen, weder bey Tage noch bey Nacht, in ihre Häuser einnehmen, noch ihnen einen Aufenthalt verstatten: Publicatum Jussu Senatus. Rostock den 22sten October 1798 CY - [Erscheinungsort nicht ermittelbar] AB - Erneuerte Verordnung, daß Fremde in und außerhalb der Stadt Rostock nur in Wirtshäusern logieren dürfen und ihre Ankunft dem Rat der Stadt zu melden ist UR - http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn890493502 LA - German N1 - Kopftitel ID - 890493502 ER -