TY - BOOK PY - 1750 DA - 1750// TI - Wann die Erfahrung bezeuget, daß das zur Stadt gebrachte, sowohl Bau- als Brenn- und Nutz-Holtz, aller dagegen bis anhero gemachten Verordnungen ungehindert, vielfach heimlicher Weise gehauen, und mehrentheils aus denen nahe umb Rostock belegenen Höltzungen, besonders Gemeiner Stadt-Heyde gestohlen worden: Rostock, den 22. Martii Anno 1750 CY - [Erscheinungsort nicht ermittelbar] UR - http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn890375615 LA - German N1 - Kopftitel ID - 890375615 ER -