TY - BOOK AU - Karl PY - 1723 DA - 1723// TI - Nachdem die von Sr. Röml. Kayserl. Majestät in Dero allerhöchsten Resolution vom 14. Maji a. c. allergerechtest erkandte Patentes an die sämbtliche Hoch-Fürstl. Mecklenburgl. Ritterschafft und Land-Städte Schwerin- und Güstrowischen Antheils sambt und sonders/ nunmehro ausgefertiget/ und Dero gegenwärtigen Commission im Mecklenburgischen unter allerhöchstgedachter Sr. Kayserl. Majestät eigenen Hand und Insiegel zugesandt/ wie solche von Wort zu Wort lauten: Wir Carl der Sechste ... Fügen der sämbtl. Fürstl. Meckhlenburgl. Ritterschafft und denen Land-Stätten Schwerin und Güstrawl. Antheills sambt und sonders hiermit zu wissen ... Signatum zu Wien ... den vierzehenden May Anno Siebenzehen hundert drey und zwanzig ... Carl ... Abdruck in forma authentica verfertiget/ und zu affigiren verordnet worden. Rostock den 7. August. 1723 CY - [Erscheinungsort nicht ermittelbar] AB - Erlaß an die Fürstlich Mecklenburgische Ritterschaft UR - http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn876708378 LA - German N1 - Keine Veröffentlichungsangabe, stattdessen Jahr der Datierung ID - 876708378 ER -