TY - BOOK AU - Friedrich PY - 1770 DA - 1770// TI - Friederich, Von Gottes Gnaden, Herzog zu Mecklenburg ... Geben hiedurch öffentlich zu vernehmen, daß Wir für die gesamten Unter-Gerichte Unserer Alt- und Neu-Stadt Schwerin eine ... Interims-Ordnung folgenden Inhalt haben abfassen lassen: Interims-Ordnung für die Unter-Gerichte in Schwerin. Nebst einer Herzoglichen Circular-Verordnung, de Dato Schwerin, den 14ten Jul. 1770 CY - [Schwerin] AB - Zirkularverordnung an die Beamten, Bürgermeister und Räte in den Städten betreffend Anweisung zur Befolgung der Interimsverordnung für die Untergerichte in Schwerin bis zum Erlaß einer Generalverordnung für alle Niedergerichte im Lande. UR - http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn874249260 LA - German N1 - Kopftitel ID - 874249260 ER -