TY - BOOK AU - Friedrich PY - 1769 DA - 1769// TI - Friederich, von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg, [et]c. Es wird hiemit gnädigst aufgegeben, pflichtmäßig dahin zu sorgen, daß ein jeder Hauswirth in den anvertraueten Amts-Dörfern, welcher seinen Vieh-Stapel nach Kopf-Zahl noch nicht wieder beysammen hat, bis zu dessen völliger Completirung, jährlich 3 bis 4 Kälber aufziehen muß CY - [Erscheinungsort nicht ermittelbar] AB - Formular einer Erklärung die Viehzucht betreffend UR - http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn873597427 LA - German N1 - Kopftitel ID - 873597427 ER -