TY - BOOK PY - 1767 DA - 1767// TI - Auf hoher Herzogl. Cammer-Verordnung, wird hiemit denen sämtlichen Schulzen und übrigen Hauswirthen des hiesigen Amts, bekand gemacht und angedeutet, daß von nun an, die, vor diesem gewesene Ordnung beym Bauen und Bessern der Gehöfte-Zimmer, wieder eingeführet werden solle, und zwar dergestalt, daß: Schwerin den 10. Sept. 1767 CY - [Erscheinungsort nicht ermittelbar] UR - http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn873361741 LA - German N1 - Herzogl. Beamte hieselbst. ID - 873361741 ER -