TY - BOOK AU - Friedrich PY - 1765 DA - 1765// TI - Friederich, von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg ... Ehrsame, liebe Getreue. Wir befehlen euch hiemit gnädigst, die dortigen Schutzjuden, wenn sie nicht würklich in Unseren Diensten stehen, in allen Civil- und besonders auch Schuldsachen, lediglich nach dem dortigen Stadtrecht, gleich den anderen Bürgern, in rechtlicher Ordnung zu behandeln: Datum auf Unserer Vestung Schwerin, den 3ten May 1765 CY - [Erscheinungsort nicht ermittelbar] AB - Verordnung betreffend die Behandlung der Schutzjuden vor dem Gericht UR - http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn873190505 LA - German N1 - Kopftitel. - Die zweite Hälfte des Bogens ist mit einem Adressfeld bedruckt ID - 873190505 ER -