TY - BOOK AU - Eugen Württemberg, Herzog, Friedrich PY - 1761 DA - 1761// TI - Es wird hierdurch auf die bündigste Arth, als es immer geschehen mag, die feste und beständige Versicherung ertheilet: da man an statt derer zu stellenden Recrúten eine Geld-Vergütung anzunehmen bewilliget, daß weder in denen Domainen, noch Ritterschaftlichen Güthern, oder Städten und deren Gebiethe im ganzen Mecklenburg-Schwerinschen Lande an keinem einzigen Orthe, nicht die geringste gewaltsahme Werbung und Recrutirung vorgenommen, und Niemand ... zum Soldaten-Dienst gezwungen werden ... soll: Hauptquartier Rostock, den 26sten Februarii, 1761 CY - [Erscheinungsort nicht ermittelbar] AB - Verordnung gegen gewaltsame Werbung von Rekruten UR - http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn872637689 LA - German N1 - ... Friderich Eugen, Herzog zu Würtemberg ID - 872637689 ER -