TY - BOOK AU - Wilhelm Mecklenburg-Schwerin, Herzog, Friedrich PY - 1701 DA - 1701// TI - Vermöge S. Herrn Hertzog Friedrich Wilhelms zu Mecklenburg ... Verordnung wird dem Dorffe von dem auff eine Nacht angewiesen/ dergestalt/ daß ein Gemeiner nach Hoch-Fürstl. Reglement mit einer Kanne Bier und Haußman[n]s Kost/ und jedes Pferd mit ein viertel Habern ... verpfleget werde/ vor jeden Gemeinen werden vier Schilling vor die Mahlzeit ... so fort baar bezahlet: den Anno 1701 CY - [Erscheinungsort nicht ermittelbar] UR - http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn863943160 LA - German N1 - Kopftitel. - Formular mit ausgelassenen Stellen ID - 863943160 ER -