TY - BOOK PY - 1632 DA - 1632// TI - Von Gottes Gnaden/ Wir Hans Albrecht/ Hertzog zu Meckelnburg ... Fügen allen und jeden ... hiemit zu wissen. Ob Wir wol ausser allem zweiffel gesetzt/ es solte sich niemand der das gemeine beste/ und seine selbst eigene Wolfahrt betreffenden gemeinen Bürden entzogen/ sondern vielmehr ein jeder von der Zinßbahren Bahrschafft seine gebührende Quotam abgestattet: geben in Unser Stadt Güstrow den 17. Maii Anno 1632 CY - [S.l.] UR - http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn769864430 LA - German N1 - Verordnung die Zinsen betreffend ID - 769864430 ER -