TY - BOOK PY - 1684 DA - 1684// TI - Von Gottes gnaden Wir Gustaff Adolph/ Hertzog zu Mecklenburg ... Fugen allen und jeden Unsern Ambtleuten und Verwaltern ... Pfandes-Einhabern ... hiemit gnädigst zuwissen ... daß zu beybehaltung der Mannschafft ... zur defension des Reichs und des Creyses zugebrauchen haben möge/ die frembde Werbungen verhindert und abgestellet werden solten: geschehen in Unser Residentz Güstrow/ den 3. Martii. Anno 1684 CY - [S.l.] UR - http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn769492304 LA - German N1 - Verbot der fremden Abwerbung ID - 769492304 ER -