TY - BOOK PY - 1698 DA - 1698// TI - Wir zur Fürstlichen Mecklenburg-Güstrowschen Interims-Regierung verordnete Rähte. Fügen allen und jeden ... hiemit/ zu wissen: Demnach der weiland Durchl. Fürst und Herr/ Herr Gustaff Adolph/ Hertzog zu Mecklenburg etc. höchstseligster Gedächtnüß/ so wohl zu umerweisung der Jugend als Ubung der in Ihrem Glauben und Christenthum offt dehr übel gegründeten Erwachsenen und alten Leute/ die höchstnötige Catechismus-Lehre und Auslegung des Wortes Gottes völlig in den schwang zu bringen: Datum Güstrow/ unter dem zur Fürstl. Mecklenb. Güstrowschen Interims-Regierung verordneten Insiegel/ den 3. Iunii Anno 1698 CY - [S.l.] UR - http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn730874494 LA - German N1 - Kopftitel ID - 730874494 ER -