TY - BOOK PY - 1698 DA - 1698// TI - Contribution-Edict. Es wird allen und jeden Fürstlichen Haupt- und Ampt-Leuten/ Verwaltern ... hiemit zu vernehmen gegeben: Demnach der unumbgänglichen Nohtdurfft zuseyn befunden/ über die im negst abgewichenen Jahre publicirte annoch eine Steuer auszuschreiben; Als wird ... hiemit ernstlich anbefohlen/ die halbe Contribution von dem quanto was in dem gedruckten Edict vom 27. Sept. vorigen Jahrs enthalten/ gegen den 21sten negstkünfftigen Monahts Martii ... einzubringen: unter dem zur Fürstl. Mecklenburg-Güstrowschen Interims-Regierung Verordneten Insigel. Gegeben Güstrow den 28. Febr. Anno 1698 CY - [S.l.] UR - http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn730873935 LA - German N1 - Kopftitel ID - 730873935 ER -