TY - BOOK PY - 1694 DA - 1694// TI - Von Gottes gnaden Wir Gustaff Adolph/ Hertzog zu Mecklenburg ... Fugen allen und jeden Unsern Unterthanen ... hiemit gnädigst zuwissen ... so wollen und verordnen Wir zu gleich in Krafft dieses gnädigst und ernstlich/ daß keiner sich in Unserm Lande welcher bey seinem Guthe mit der Mast von Gott geseegnet ist/ unterstehen soll diß Jahr weniger den 1. Reichsthlr. ohn das Ungeld für jedes Schwein Mastgeldt zunehmen: Datum in Unser Residentz Güstrow/ am 20. Augusti. Anno 1694 CY - [S.l.] UR - http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn730763110 LA - German N1 - Verordnung über die Höhe des Preises für ein Schwein nach diesem Jahr der guten Mast ID - 730763110 ER -