TY - BOOK PY - 1761 DA - 1761// TI - Wir Bürgermeistere und Rath der Stadt Rostock Fügen nebst Entbietung unsers freundlichen Grusses und geneigten Willens allen unsern Einwohnern, Schutzverwandten und Bürgern samt und sonders hiemit zu wissen: Demnach die Nothwendigkeit erfordert, daß eine Steuer in der Stadt festgesetzet werde, wodurch das Publicum bey den fortwährenden betrübten Kriegeszeiten einigermassen unterstützet: Publicatum Jussu Senatus. Rostock, den 2ten Novembr. 1761 CY - [Rostock?] UR - http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1809420458 LA - German N1 - Keine Veröffentlichungsangabe vorhanden. - Wahrscheinlichen Erscheinungsort und -jahr nach Datierung am Textende ID - 1809420458 ER -