TY - BOOK AU - Rostock PY - 1765 DA - 1765// TI - Demnach E. E. Rath in Erfahrung gebracht, daß allenthalben in der Nachbarschaft viel loses-Gesindel, fremde Bettler, Räuber, Diebe, und Mord-Brenner sich hervorgeben CY - [Rostock] AB - Verordnung, dass Fremde in und vor der Stadt Rostock nur in Wirtshäusern logieren dürfen und ihre Ankunft dem Rat der Stadt zu melden ist UR - http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1698975015 LA - German N1 - Kopftitel ID - 1698975015 ER -