%0 Book %T Als man in Erfahrung gebracht, daß ohngeachtet in der anno 1740 publicirten Strand- und Hafen-Ordnung nachdrücklich inhibiret, keinen Ballast noch Steine in hiesigen Hafen auszuwerffen, dennoch von einigen mit Ballast von Lübeck und andern Orten herkommenden Schiffern, solches unternommen worden, wodurch der Hafen mit der Zeit unbrauchbahr dürffte gemacht werden %D 1743 %C [Erscheinungsort nicht ermittelbar] %G German %F 890772339 %O Keine Veröffentlichungsangabe, wahrscheinliches Erscheinungsjahr nach der Datierung am Ende des Textes: "Wismar in Senatu d. 4. Martii 1743." %O Online-Ausgabe Rostock Universitätsbibliothek 2017 1 Online-Ressource Digitalisierte Drucke der Universitätsbibliothek Rostock VD18 digital |2017|||||||||| %O UB Rostock LB C 43 1743 Caps. I %O Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet XA-DE-MV pdager DE-28 %9 Text %U http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn890772339