%0 Book %T Wir Bürgermeistere und Rath der Stadt Rostock Fügen ... allen unsern Einwohnern, Schutzverwandten und Bürgern samt und sonders hiemit zu wissen: Daß da sich viele in Entrichtung des jährlichen Haus- und Buden-Geldes an das hiesige Stadt-Aerarium säumig finden lassen: Publicatum Jussu Senatus, Rostock den 30sten Mart. 1765 %D 1765 %C [Erscheinungsort nicht ermittelbar] %G German %F 890519005 %O Kopftitel %O Keine Veröffentlichungsangabe, stattdessen Jahr der Datierung %O Online-Ausgabe Rostock Universitätsbibliothek 2017 1 Online-Ressource Digitalisierte Drucke der Universitätsbibliothek Rostock VD18 digital |2017|||||||||| %O UB Rostock MK-11350.18g %O Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet XA-DE-MV pdager DE-28 %X Verordnung betreffend die Entrichtung des jährlichen Haus- und Budengeldes %9 Text %9 Einblattdruck %9 Verordnung %U http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn890519005