%0 Book %T Uns Bürgermeisteren und Rath der Stadt Rostock haben die Herren Directores und Deputirten der Löbl. Brauer-Compagnie angezeiget, wasmaßen sich mehrere Compagnie-Verwandte des sie der Reihe nach getroffenen großen Bierbrauens, bey den zeitherigen hohen Preisen der Erfordernisse dazu, entzogen haben, und die belobte Compagnie zur Hebung dadurch unvermeidlich entstandenen Mängel, bereits im Jahre 1794 den Beschluß: daß derjenige, welcher in der ihn treffenden Ordnung nicht brauen will, dadurch seiner Berechtigung zum Brauen in dreyen Turnis verlustig seyn solle %D 1800 %C [Erscheinungsort nicht ermittelbar] %G German %F 890495025 %O Keine Veröffentlichungsangabe, wahrscheinliches Erscheinungsjahr nach der Datierung am Ende des Textes: "Gegeben Rostock den 25sten August 1800." %O Online-Ausgabe Rostock Universitätsbibliothek 2017 1 Online-Ressource Digitalisierte Drucke der Universitätsbibliothek Rostock VD18 digital |2017|||||||||| %O UB Rostock LB C 38 1800 Caps. V %O Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet XA-DE-MV pdager DE-28 %X Reihe-Brauen betreffende Verordnung, Rostock 1800 %9 Text %U http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn890495025