%0 Book %T Wann sich sattsam bemerken läßt, daß die unterm 31sten Aug. 1768. zur Abstellung des Feuer gefährlichen Tobacksrauchens publicirte Verordnung häufig übertreten werde ... so wenig den Vorschriften der Feuer-Ordnung %D 1775 %C [Erscheinungsort nicht ermittelbar] %G German %F 89048418X %O Kopftitel %O Keine Veröffentlichungsangabe, wahrscheinliches Erscheinungsjahr nach der Datierung am Ende des Textes: "Rostock, den 10ten Febr. 1775." %O Online-Ausgabe Rostock Universitätsbibliothek 2017 1 Online-Ressource Digitalisierte Drucke der Universitätsbibliothek Rostock VD18 digital |2017|||||||||| %O UB Rostock LB C 38 1775 Caps. V %O Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet XA-DE-MV pdager DE-28 %X Erneuerung der Verordnung wegen des Tabakrauchens, Rostock vom 31.8.1768. %9 Text %9 Amtsdruckschrift %U http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn89048418X