%0 Book %T Nachdem die von Sr Röm. Kayserl. Majestät in Dero allerhöchsten Resolution vom 14. Maji a. c. allergerechtest erkandte Patentes an die sämbtliche Hoch-Fürstl. Mecklenburg. Schwerinsche Beambte nunmehro ausgefertiget/ und Dero gegenwärtigen Commission im Mecklenburgischen unter allerhöchstgedachter Sr. Kayserl. Majestät eigenen Hand und Insiegel zugesandt/ wie solche von Wort zu Wort lauten: Wir Carl der Sechste ... Fügen denen sämbtlichen Mecklenburgl. Schwerinischen Beambten hier zu wissen ... wie daß gegen Unsere Kayserl. Executiones ihr Euch gesetzet ... Gegeben zu Laxenburg den vierzehenden May Anno Siebzehen hundert drey und zwanzig ... Carl ... Abdruck in forma authentica verfertiget/ und zu affigiren verordnet worden. Rostock den 7. August 1723 %A Karl %D 1723 %C [Erscheinungsort nicht ermittelbar] %G German %F 876708564 %O Keine Veröffentlichungsangabe, stattdessen Jahr der Datierung %O Online-Ausgabe Rostock Universitätsbibliothek 2017 1 Online-Ressource Digitalisierte Drucke der Universitätsbibliothek Rostock VD18 digital |2017|||||||||| %O UB Rostock MK-1776(1).11 %O Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet XA-DE-MV pdager DE-28 %X Erlaß an die Mecklenburg-Schwerinischen Beamten, worin ihnen strikte Befolgung der kaiserlichen Exekutionen zur Pflicht gemacht wird %9 Text %9 Einblattdruck %9 Verordnung %U http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn876708564