%0 Book %T Friederich, Von Gottes Gnaden, Herzog zu Mecklenburg ... Geben hiedurch öffentlich zu vernehmen, daß Wir für die gesamten Unter-Gerichte Unserer Alt- und Neu-Stadt Schwerin eine ... Interims-Ordnung folgenden Inhalt haben abfassen lassen: Interims-Ordnung für die Unter-Gerichte in Schwerin. Nebst einer Herzoglichen Circular-Verordnung, de Dato Schwerin, den 14ten Jul. 1770 %A Friedrich %D 1770 %C [Schwerin] %G German %F 874249260 %O Kopftitel %O Kein Erscheinungsvermerk. - Keine Veröffentlichungsangabe, wahrscheinliches Erscheinungsjahr nach der Datierung am Ende des Textes: "Datum auf Unsrer Vestung Schwerin, den 14ten Julii 1770." - Drucker am Ende der Circular-Verordnung erwähnt %O Online-Ausgabe Rostock Universitätsbibliothek 2016 1 Online-Ressource Digitalisierte Drucke der Universitätsbibliothek Rostock VD18 digital |2016|||||||||| %O UB Rostock MK-4060(44).17 %O Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet XA-DE-MV pdager DE-28 %X Zirkularverordnung an die Beamten, Bürgermeister und Räte in den Städten betreffend Anweisung zur Befolgung der Interimsverordnung für die Untergerichte in Schwerin bis zum Erlaß einer Generalverordnung für alle Niedergerichte im Lande. %9 Text %9 Verordnung %U http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn874249260