%0 Book %T Friederich, von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg ... Ehrsame, liebe Getreue. Wir befehlen euch hiemit gnädigst, die dortigen Schutzjuden, wenn sie nicht würklich in Unseren Diensten stehen, in allen Civil- und besonders auch Schuldsachen, lediglich nach dem dortigen Stadtrecht, gleich den anderen Bürgern, in rechtlicher Ordnung zu behandeln: Datum auf Unserer Vestung Schwerin, den 3ten May 1765 %A Friedrich %D 1765 %C [Erscheinungsort nicht ermittelbar] %G German %F 873190505 %O Kopftitel. - Die zweite Hälfte des Bogens ist mit einem Adressfeld bedruckt %O Keine Veröffentlichungsangabe, stattdessen Jahr der Datierung %O Online-Ausgabe Rostock Universitätsbibliothek 2016 1 Online-Ressource Digitalisierte Drucke der Universitätsbibliothek Rostock VD18 digital |2016|||||||||| %O UB Rostock MK-4060(42).17 %O Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet XA-DE-MV pdager DE-28 %X Verordnung betreffend die Behandlung der Schutzjuden vor dem Gericht %9 Text %9 Verordnung %U http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn873190505