%0 Book %T Wir Friederich, Von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg ... Wann Wir mißfällig vernehmen, daß verschiedene Commercianten und selbst Unsere eigene Unterthanen sich unterstehen die Kohlen in Unsern Aemtern aufzukaufen, und aus dem Lande zu verfahren %A Friedrich %D 1762 %C [Erscheinungsort nicht ermittelbar] %G German %F 872915557 %O Kopftitel %O Keine Veröffentlichungsangabe, wahrscheinliches Erscheinungsjahr nach der Datierung am Ende des Textes: "Gegeben auf Unsrer Vestung Schwerin, den 3. December, 1762." %O Online-Ausgabe Rostock Universitätsbibliothek 2016 1 Online-Ressource Digitalisierte Drucke der Universitätsbibliothek Rostock VD18 digital |2016|||||||||| %O UB Rostock MK-4060(41).9 %O Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet XA-DE-MV pdager DE-28 %X Verordnung betreffend den Kohlehandel %9 Text %9 Verordnung %U http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn872915557