%0 Book %T Es wird hierdurch auf die bündigste Arth, als es immer geschehen mag, die feste und beständige Versicherung ertheilet: da man an statt derer zu stellenden Recrúten eine Geld-Vergütung anzunehmen bewilliget, daß weder in denen Domainen, noch Ritterschaftlichen Güthern, oder Städten und deren Gebiethe im ganzen Mecklenburg-Schwerinschen Lande an keinem einzigen Orthe, nicht die geringste gewaltsahme Werbung und Recrutirung vorgenommen, und Niemand ... zum Soldaten-Dienst gezwungen werden ... soll: Hauptquartier Rostock, den 26sten Februarii, 1761 %A Eugen Württemberg, Herzog, Friedrich %D 1761 %C [Erscheinungsort nicht ermittelbar] %G German %F 872637689 %O ... Friderich Eugen, Herzog zu Würtemberg %O Kopftitel %O Keine Veröffentlichungsangabe, stattdessen Jahr der Datierung %O Online-Ausgabe Rostock Universitätsbibliothek 2016 1 Online-Ressource Digitalisierte Drucke der Universitätsbibliothek Rostock VD18 digital |2016|||||||||| %O UB Rostock MK-4060(40).20 %O Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet XA-DE-MV pdager DE-28 %X Verordnung gegen gewaltsame Werbung von Rekruten %9 Text %9 Verordnung %9 Einblattdruck %U http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn872637689