%0 Book %T In Rechten und Geschichten Gegründeter Erweis, Daß in dem Herzoglich-Mecklenburgischen Hause die Testamentarische wie auch Mütterliche Vormundschaften den Gesetzlichen vorgehen; und daß solchemnach der Durchl. verwittweten Frau Herzogin von Mecklenburg-Mirow Elisabeth Albertina gebohrner Herzogin zu Sachsen [et]c. die Fürstliche Vormund- und Regentschaft über Dero Fürstl. Familie und gesamte Herzoglich-Strelitzische Lande nach Inhalt des von Höchst Dero Herrn Gemahls weyland Herrn Herzogs Carl Ludwig Friederichs Hochfürstlichen Durchlaucht errichteten Letzten Willens ohnstreitig zustehe; mithin dieselbe von Ihro Hochfürstl. Durchlaucht dem Regierenden Herrn Herzog von Mecklenburg-Schwerin weder nach allgemeinem noch besonderem Rechte vielweniger nach dem neuerlich zum Nachtheil der Fürstlichen Stamms-Vettern errichteten Vertrag vom 14 Nov. 1752 in possessorio oder petitorio behauptet werden könne %E Dähnert, Johann Carl %D 1753 %C [Erscheinungsort nicht ermittelbar] %G German %F 872255522 %O Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Gedruckt im Jahr 1753 %O Online-Ausgabe Rostock Universitätsbibliothek 2016 1 Online-Ressource Digitalisierte Drucke der Universitätsbibliothek Rostock VD18 digital |2016|||||||||| %O UB Rostock MK-54.22 %O Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet XA-DE-MV pdager DE-28 %L 15.47 %9 Text %U http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn872255522