%0 Book %T Nachdeme von einer Zeither wahrzunehmen gewesen ist, welcher gestalten jener Gebrauch, mittelst welchen in dem Fall, wo sich bey einem Hochfürstlich-Bambergischen oder Bayreuthischen Unterthanen eine Vergantung ergeben hat, der Ausländische so gar mit unterpfändlicher Beschreibung versicherte Glaubiger denen Innländischen mit keinen solchen Verschreibungen versehenen Glaubigeren in der Zahlung nachzustehen sich bemüßiget gesehen hat: Decretum Bamberg den 25. Augusti, 1753 %D 1753 %C [Erscheinungsort nicht ermittelbar] %G German %F 863932851 %O Ex Consilio Aulico %O Kopftitel %O Keine Veröffentlichungsangabe, stattdessen Jahr der Datierung %O Online-Ausgabe Rostock Universitätsbibliothek 2016 1 Online-Ressource Digitalisierte Drucke der Universitätsbibliothek Rostock VD18 digital |2016|||||||||| %O UB Rostock Jc-272.24b %O Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet XA-DE-MV pdager DE-28 %9 Text %U http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn863932851