%0 Book %T Wir zur Fürstlichen Mecklenburg-Güstrowischen Interims-Regierung verordnete Rähte. Fugen allen und jeden in diesem Hertzogrhumb Mecklenburg Güstrow gesessenen Haubt-Leuten, Beambten ... zu wissen. Nachdem ... man im Lande nicht allein die Höltzungen zu ruiniren, sondern auch sich allerhand ohnzulässigen Jagens, Hetzens und Schiessens sowohl in- als ausserhalb vermöge der Policey-Ordnung verbothenen Jagens-Zeit zugebrauchen, dergleichen zur Ruin und Verwüstung des Holtzes und der Wild-Bahn gereichende contraventiones indessen nicht zugestatten seyn ... So geschehen und Gegeben in Güstrow den Anno 1697 %D 1697 %C [S.l.] %G German %F 730867242 %O Jagdgesetz 1697 %O Kopftitel %O Format: 2 Bl. ca. 33 x 38 cm. - Satzspiegel: 24,2 x 30,1 cm und 18,8 x 25 cm %O Kein Erscheinungsvermerk, stattdessen Jahr der Datierung %O Online-Ausg. Rostock Universitätsbibliothek 2012 Online-Ressource Digitalisierte Drucke der Universitätsbibliothek Rostock MD17 - Digitalisierung im VD 17 nachgewiesener Drucke der Universitätsbibliothek Rostock |2012|||||||||| %O UB Rostock MK-4060(17).1/2 %O Digitalisierung geplant UB Rostock; Digitalisat in Bearbeitung pdager %9 Text %9 Verordnung %9 Einblattdruck %U http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn730867242