%0 Book %T Wann E. E. Rath mißfällig vernommen, daß viel loses Gesindel sich von Zeit zu Zeit einschleichet, und von demselben hieselbst der zu befürchtenden Diebstähle zu geschweigen: Rostock den 14ten May 1779 %D 1779 %C [Rostock?] %G German %F 1766159230 %O Publicatum Jussu Senatus %O Kopftitel %O Keine Veröffentlichungsangabe: Erscheinungsort und -jahr nach Datierung am Textende %O Online-Ausgabe Rostock Universitätsbibliothek 2021 1 Online-Ressource Digitalisierte Drucke der Universitätsbibliothek Rostock VD18 digital |2021|||||||||| %O UB Rostock MK-10665(6).4b %O Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet pdager DE-28 %X Erneuerung der Verordnung vom 22.11.1765, daß Fremde in und außerhalb der Stadt Rostock nur in Wirtshäusern logieren dürfen und ihre Ankunft dem Rat der Stadt zu melden sei %9 Text %9 Amtsdruckschrift %9 Einblattdruck %U http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1766159230