%0 Book %T Wir Bürgermeistere und Rath der Stadt Rostock, Fügen nebst Entbietung unsers freundlichen Grußes und geneigten Willens, allen unsern Einwohnern ... hiemit zu wissen. Demnach die erlittenen Krieges-Drangsahle uns in die Nothwendigkeit gesetzet, eine Steuer in der Stadt festzusetzen %A Rostock %D 1763 %C [Rostock] %G German %F 1699020086 %O Keine Veröffentlichungsangabe vorhanden. - Wahrscheinlichen Erscheinungsort und -jahr nach Datierung am Textende %O Online-Ausgabe Rostock Universitätsbibliothek 2020 1 Online-Ressource Digitalisierte Drucke der Universitätsbibliothek Rostock VD18 digital |2020|||||||||| %O UB Rostock MK-11350.18f %O Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet pdager DE-28 %X Steuerverordnung der Stadt Rostock %9 Text %9 Einblattdruck %9 Verordnung %U http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1699020086