%0 Book %T Demnach E. E. Rath in Erfahrung gebracht, daß allenthalben in der Nachbarschaft viel loses-Gesindel, fremde Bettler, Räuber, Diebe, und Mord-Brenner sich hervorgeben %A Rostock %D 1765 %C [Rostock] %G German %F 1698975015 %O Kopftitel %O Keine Veröffentlichungsangabe vorhanden. - Wahrscheinlichen Erscheinungsort und -jahr nach Datierung am Textende %O Online-Ausgabe Rostock Universitätsbibliothek 2020 1 Online-Ressource Digitalisierte Drucke der Universitätsbibliothek Rostock VD18 digital |2020|||||||||| %O UB Rostock MK-10665(6).14a %O Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet pdager DE-28 %X Verordnung, dass Fremde in und vor der Stadt Rostock nur in Wirtshäusern logieren dürfen und ihre Ankunft dem Rat der Stadt zu melden ist %9 Text %9 Amtsdruckschrift %9 Einblattdruck %U http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1698975015