@Book{862639468, title="Demnach sich der Nutzen von dem Gebrauche der Zahl-Haspeln schon in verschiedenen L{\"a}ndern beth{\"a}tiget hat, solcher auch jetzo in denen Mecklenburgischen mittelst einer besonderen Landes Constitution eingef{\"u}hret werden soll; so will gleichm{\"a}{\ss}ig E. E. Rath mit Zustimmung der Ehrl. Hundert M{\"a}nner hiemit verordnen: 1) Da{\ss} k{\"u}nftig ... Niemand, der zum Verkauf spinnet, zum Abhaspeln des gesponnenen Garns sich eines andern, als eines gewr{\"o}gten und gestempelten Zahl-Haspels bedienen soll", year="1775", address="[Erscheinungsort nicht ermittelbar]", contents="Verordnung {\"u}ber den Gebrauch von Zahl-Haspeln", note="Kopftitel", note="Wahrscheinliches Erscheinungsjahr aus der Datierung am Ende des Textes entnommen: ``Publicatum Jussu Senatus. Rostock den 5ten April, 1775.''", note="Online-Ausgabe Rostock Universit{\"a}tsbibliothek 2016 1 Online-Ressource Digitalisierte Drucke der Universit{\"a}tsbibliothek Rostock VD18 digital |2016||||||||||", note="UB Rostock Kl-157(4).5", note="Archivierung/Langzeitarchivierung gew{\"a}hrleistet XA-DE-MV pdager DE-28", url="http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn862639468", language="German" }